Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

7. Öffentliche Finanzen

92.082 Anlagefondsgesetz. Revision
Loi sur les fonds de placements. Révision

Botschaft: 14.12.1992 (BBl 1993 I, 217 / FF 1993 I, 189)

Mo 93.3528 (Rechtskommission-NR 92.082) Fiskalische Massnahmen im Bereich der Anlagefonds

(Commission des affaires juridiques-CN 92.082) Allègements fiscaux dans le domaine des placements

Ausgangslage

Der Bundesrat beantragt der Bundesversammlung die Totalrevision des Bundesgesetzes vom 1. Juli 1966 über die Anlagefonds. Mit dieser Revision soll die Konkurrenzfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz wiederhergestellt, das Gesetz an die entsprechenden europäischen Richtlinien angepasst und der Anlegerschutz durch erhöhte Transparenz verbessert werden. Der Revisionsentwurf beschränkt sich auf grundlegende Bestimmungen und verfolgt als einzigen Zweck den Schutz der Anleger. Deren Stellung wird durch die Ausweitung der Parteirechte im Verwaltungsverfahren sowie durch erweiterte Auskunfts- und Informationsmöglichkeiten verbessert. Als weitere Neuerung wird die Zusammenarbeit mit ausländischen Aufsichtsbehörden über Anlagefonds geregelt.

Verhandlungen

NR 16.12.1993 AB 1993, 2449
SR 01.03.1994 AB 1994, 17
NR 15.03.1994 AB 1994, 350
SR 17.03.1994 AB 1994, 308
NR / SR 18.03.1994 Schlussabstimmungen (170:0 / 42:0)

Im Bestreben, die Wettbewerbsfähigket des schweizerischen Anlagemarktes zu stärken, stimmt der Nationalrat der Totalrevision des Anlagefondsgesetzes mit 110 Stimmen einhellig zu. Abgelehnt wird die Bestimmung, wonach der Bundesrat die Zahl der an einem bankinternen Sondervermögen beteiligten Personen begrenzen kann. Mit 70 zu 42 Stimmen angenommen wird der Antrag Poncet (L, GE), wonach bei der internationalen Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden auf die Weiterleitung von Informationen zu verzichten ist, solange die Rechtshilfe in Strafsachen nicht gewährt wird. Trotz des Widerstands des Bundesrats und der Ratslinken wird mit 58 gegen 49 Stimmen eine Motion der Kommission für Rechtsfragen angenommen, die für den Anlagemarkt Steuerentlastungen fordert. Dabei geht es in erster Linie um eine europaverträgliche Ausgestaltung der Verrechnungssteuer. Eine linke Minderheit stellt sich diesem von ihr als Steuerprivilegierung bezeichneten Ansinnen vergeblich entgegen. Auch Bundesrat Stich erinnert ohne Erfolg an die neulichen Entlastungen bei den Stempelabgaben.

Der Ständerat schliesst sich weitgehend den Beschlüssen des Nationalrates an und nimmt die Gesetzesrevision mit 25 zu 0 Stimmen an. Allerdings verwirft er stillschweigend die vom Nationalrat beschlossenen Einschränkungen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit und kommt auf die Version des Bundesrates zurück, die nur einen einzigen Fall vorsieht, in dem keine Informationen an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden können, nämlich dann, wenn die RechtshilfeRechtshilfe in Strafsachen ausgeschlossen ist. Hingegen schliesst er sich dem Nationalrat an, indem er die Motion über die Neugestaltung der Verrechnungssteuer annimmt (mit 13 gegen 8 Stimmen). Ebenfalls dem Nationalrat folgt er, indem er gegen die Empfehlung seiner Kommission dem Bundesrat die Kompetenz abspricht, die Zahl der Personen zu begrenzen, die sich an bankinternen Sondervermögen beteiligen (15 gegen 13 Stimmen).

Am 15. März hält der Nationalrat an zwei Differenzen zum Ständerat fest. Sie betreffen die Bestimmung des Verkehrswertes von Grundstücken (Überprüfung oder Schätzung) sowie die Regelung von Streitigkeiten aus dem Kollektivanlagevertrag. Bei der Frage der Rechtshilfe hingegen schliesst er sich dem Ständerat an.

Am 17. März schliesst sich der Ständerat dem Nationalrat an und räumt ohne weitere Diskussion die letzten Differenzen aus.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome